Was kostet eine Entrümpelung?
Das hängt von Menge, Zugang und Entsorgung ab. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein faires Festpreis-Angebot ohne versteckte Kosten.
Wie schnell können Sie kommen?
In der Regel können wir die Besichtigung zeitnah vereinbaren und die Entrümpelung kurzfristig einplanen. Rufen Sie an, wir nennen Ihnen den nächsten freien Termin.
Kümmern Sie sich um Container und Halteverbot?
Ja. Container, Halteverbotszone und die nötigen Genehmigungen bei der Stadt übernehmen wir für Sie.
Helfen Sie auch beim Umzug ins Seniorenheim oder betreute Wohnen?
Ja. Wir packen, bauen Möbel ab und auf, transportieren und übergeben die alte Wohnung besenrein – ruhig und mit Rücksicht auf persönliche Erinnerungsstücke.
Kann die Pflegekasse Entrümpelung oder Umzug bezahlen?
Unter Umständen ja: Gehören Räumung, Entrümpelung oder Umzug zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – zum Beispiel, um einen barrierefreien Umbau zu ermöglichen oder in eine barrierefreie Wohnung zu ziehen –, kann sich die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € beteiligen, sofern sie die Maßnahme bewilligt. Wir beraten Sie dazu und helfen bei der Antragstellung. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.