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Kosten & Pflegekasse

Kosten und Pflegekasse: So wird Ihre Alltagshilfe bezahlt

Mit Pflegegrad übernimmt in der Regel die Pflegekasse die Kosten. Wir erklären verständlich, welche Beträge Ihnen zustehen, und rechnen direkt ab. Stand: 2026.

131 €im Monat · ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unsere Alltagshilfe. Nicht genutzte Beträge werden übertragen und verfallen am 30. Juni des Folgejahres.

3.539 €im Jahr · ab Pflegegrad 2

Entlastungsbudget (Verhinderungspflege)

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wir können stundenweise einspringen, wenn Angehörige verhindert sind. Verfällt am 31. Dezember.

bis 40 %der Pflegesachleistung · ab Pflegegrad 2

Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)

Nutzen Sie Ihre Pflegesachleistung nicht voll, können Sie bis zu 40 % davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen.

4.180 €je Maßnahme · ab Pflegegrad 1

Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Zuschuss für Handläufe, Haltegriffe, Schwellenabbau und mehr. Mehr dazu.

Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Welche Beträge Ihnen im Einzelfall zustehen, klären wir gemeinsam in der kostenlosen Erstberatung.

Hilfe bei Anträgen

Wir lassen Sie mit dem Papierkram nicht allein.

Formulare, Nachweise, Gutachten: Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt, damit Sie die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen.

Pflegegrad

Wir erklären den Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.

Wohnumfeld

Antrag auf Zuschuss mit Kostenvoranschlag – vor Beginn der Arbeiten.

Abrechnung

Abtretungserklärung und direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen zu Kosten und Pflegekasse

Was ist der Entlastungsbetrag und verfällt er?

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht nach § 45b SGB XI ein Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Nicht genutzte Beträge werden ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen und verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn nutzen.

Können auch Menschen mit Pflegegrad 1 die Alltagshilfe nutzen?

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu und kann für unsere Alltagshilfe genutzt werden.

Was ist das Entlastungsbudget?

Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst (ab Pflegegrad 2). Ein Teil davon kann für stundenweise Verhinderungspflege genutzt werden, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Nicht genutzte Beträge verfallen am 31. Dezember.

Muss ich in Vorleistung gehen?

In der Regel nicht. Mit Ihrer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Die Einzelheiten erklären wir Ihnen in der Erstberatung.

Ich habe noch keinen Pflegegrad. Was jetzt?

Rufen Sie uns an. Wir erklären, wie der Antrag bei der Pflegekasse funktioniert, und begleiten Sie Schritt für Schritt. Hausmeisterservice und Entrümpelung können Sie auch ohne Pflegegrad nutzen.

Der erste Schritt dauert eine Minute.

Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder senden Sie uns Ihre Anfrage. Die Erstberatung bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich.

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