Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unsere Alltagshilfe. Nicht genutzte Beträge werden übertragen und verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Mit Pflegegrad übernimmt in der Regel die Pflegekasse die Kosten. Wir erklären verständlich, welche Beträge Ihnen zustehen, und rechnen direkt ab. Stand: 2026.
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unsere Alltagshilfe. Nicht genutzte Beträge werden übertragen und verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wir können stundenweise einspringen, wenn Angehörige verhindert sind. Verfällt am 31. Dezember.
Nutzen Sie Ihre Pflegesachleistung nicht voll, können Sie bis zu 40 % davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen.
Zuschuss für Handläufe, Haltegriffe, Schwellenabbau und mehr. Mehr dazu.
Angaben ohne Gewähr, Stand 2026. Welche Beträge Ihnen im Einzelfall zustehen, klären wir gemeinsam in der kostenlosen Erstberatung.
Formulare, Nachweise, Gutachten: Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt, damit Sie die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen.
Wir erklären den Antrag und bereiten Sie auf die Begutachtung vor.
Antrag auf Zuschuss mit Kostenvoranschlag – vor Beginn der Arbeiten.
Abtretungserklärung und direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht nach § 45b SGB XI ein Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Nicht genutzte Beträge werden ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen und verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihn nutzen.
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu und kann für unsere Alltagshilfe genutzt werden.
Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst (ab Pflegegrad 2). Ein Teil davon kann für stundenweise Verhinderungspflege genutzt werden, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Nicht genutzte Beträge verfallen am 31. Dezember.
In der Regel nicht. Mit Ihrer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Die Einzelheiten erklären wir Ihnen in der Erstberatung.
Rufen Sie uns an. Wir erklären, wie der Antrag bei der Pflegekasse funktioniert, und begleiten Sie Schritt für Schritt. Hausmeisterservice und Entrümpelung können Sie auch ohne Pflegegrad nutzen.
Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder senden Sie uns Ihre Anfrage. Die Erstberatung bei Ihnen zu Hause ist kostenlos und unverbindlich.
Mo–Fr: 10:00 – 14:30 Uhr
Krefeld, Mönchengladbach & Umgebung